Die Renten sinken – was Unternehmen jetzt tun können
Die Renten der Pensionskassen in der Schweiz sinken. Dieser Trend hat in den letzten Jahren besonders stark zugenommen. Einerseits haben fast alle Pensionskassen ihre Renten-Umwandlungssätze gesenkt und andererseits macht sich bei den heutigen Neurentnern die lange Phase von tiefen Zinsen in den vorhandenen Altersguthaben bemerkbar.
Die aktuellen Rentenversprechen können innerhalb der gültigen Rahmenbedingungen kaum mehr finanziert werden. Die wesentlichen Gründe sind die noch immer steigende Lebenserwartung und die sinkenden Anlagerträge. Das Resultat ist eine gigantische Umverteilung innerhalb der 2. Säule von mehreren Milliarden Franken jährlich.
Keine schnelle politische Lösung absehbar
Wie die AHV muss auch die berufliche Vorsorge (BVG) reformiert werden. Die Sozialpartner haben im Sommer 2019 einen Kompromiss vorgelegt. Das Regelwerk der 2. Säule soll wie folgt revidiert werden:
- Reduktion des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent
- Lebenslanger monatlicher Zuschlag für alle künftigen BVG-Rentnerinnen und Rentner, während 15 Jahren nach Inkrafttreten der Revision
- Dieser Zusachlag wird paritätisch über 0.5 Lohnprozente finanziert
- Halbierung des Koordinationsabzugs
- Nur noch zwei Altersgutschriften/ Vereinfachung der Lohnabzüge (9 Prozent von 25-44, 14 Prozent ab Alter 45)
- Die Zuschüsse für Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstigen Altersstrukturen entfallen
- Einführung eines Beitrags zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie
Die Vorlage ist aktuell in der Vernehmlassung. Der Widerstand verschiedener Organisationen und Parteien ist allerdings derart gross, dass nicht mit einer schnellen politischen Lösung gerechnet werden kann. Das bedeutet, dass ohne konkrete Massnahmen weiterhin Milliarden von Vorsorgevermögen von aktiven Arbeitnehmenden zu Rentnerinnen und Rentnern umverteilt werden.
Herausforderungen für Unternehmen
Fachkräftemangel zwingt zum Handeln
In vielen Branchen hat sich der Fachkräftemangel akzentuiert. Dies bewegt Unternehmen dazu, die Anstellungsbedingungen inkl. Lohn- und Lohnnebenleistungen zu überprüfen, um auf dem Arbeitsmarkt auch in diesen Bereichen an Attraktivität zu gewinnen. Immer wichtiger werden dabei die Vorsorgeleistungen, da diese von vielen Bewerbern mittlerweile als direkter Lohnbestandteil gesehen und bewertet werden. Dabei spielen nicht nur die Höhe des Sparbeitrages oder die Definition der Risikoleistungen eine Rolle. Auch die zu erwartenden Kapitalerträge oder steuerliche Aspekte werden berücksichtigt.
Unternehmen werden jetzt aktiv
Auch aus rein unternehmerischer Sicht ist die Umverteilung äusserst störend. Eine krasse Benachteiligung der aktuellen Mitarbeitenden wirkt sich negativ auf die Motivation der Belegschaft aus. Im Wissen, dass die Altersvorsorge im Schweizer Sorgenbarometer seit Jahren einen Spitzenplatz belegt, tut die Geschäftsleitung gut daran, diese Sorgen ernst zu nehmen.
Statt den langwierigen politischen Prozess abzuwarten, werden Unternehmen nun aktiv und nutzen die aktuellen Freiräume aus.
Aktuelle Corona-Krise schwächt Vorsorge zusätzlich
Die aktuelle Corona-Pandemie hat das CS-Sorgenbarometer 2020 natürlich beeinflusst. Der wirtschaftliche Abschwung wird besonders auch nachhaltig negative Auswirkungen auf die Vorsorgesysteme haben. Aufgrund der hohen Staatsschulden und der Interventionen an den Märkten ist anzunehmen, dass die Zinsen weiterhin sehr tief bleiben werden. Die "risikofreien Anlagen" werden weiterhin äusserst magere Renditen erzielen und so werden sich die Altersguthaben weiterhin nur marginal entwickeln. Die politischen Prioritäten wurden neu gesetzt und wichtige Themen wie die Revision der 2. Säule bleiben weiterhin ungelöst. Die wirtschaftlichen Folgen von Corona sind je nach Branche sehr unterschiedlich. Vielfach wird der Kostendruck für Unternehmen zunehmen. Darum ist jetzt die Analyse der aktuellen Vorsorgelösung äusserst wichtig.
Neutrale Analyse zeigt Schwachstellen auf
Funk kann verschiedene Lösungswege aufzeigen, wie Unternehmer ihre Vorsorge optimieren können, um aktuelle Systemfehler nachhaltig zu korrigieren.
Die aktuelle Vorsorgelösung wird analysiert. Auf Basis der Analyse werden Massnahmen entwickelt, welche zu Verbesserungen bei den Kosten, den Leistungen und den Kapitalerträgen führen. Auch steuerliche Optimierung für das Personal kann eine Folge der Massnahmen sein.
Überprüfung der Stiftungsform
Neben dem Vollversicherungsmodell erfahren in den letzten Jahren die teilautonomen Stiftungen mit ihren Möglichkeiten einer Vorsorgelösung mit gepoolter bzw. mit individueller Anlage einen grossen Zulauf. Im Beratungsprozess erhalten Unternehmer Transparenz zu den Stiftungsformen und erkennen auf der Basis der Vor- und Nachteile, welche Pensionskassenlösung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Mit der richtigen Wahl des Pensionskassenanbieters und der Stiftungsform können sie die Kosten reduzieren und die Leistungen der Mitarbeitenden nachhaltig verbessern.
Wahlpläne bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeit für alle
Die Höhe des Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung hängt massgeblich davon ab, welche monatlichen Sparbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende geleistet werden. Mit der Einführung eines Wahlplans können Arbeitgeber (bzw. die Personalvorsorgekommission) ihren Arbeitnehmenden eine moderne Vorsorgeplanoption anbieten, bei welcher sie aus bis zu drei verschiedenen Varianten auswählen und die optimale Sparbeitragshöhe bestimmen können. Damit bietet sich innerhalb der Vorsorgeeinrichtung eine persönliche Gestaltungsmöglichkeit für die Mitarbeitenden, mit welcher die Höhe des zukünftigen Altersguthabens aktiv und positiv beeinflusst werden kann.
Eine Option für Kaderangestellte – der 1e-Plan
Die Mehrheit der Erwerbstätigen in der Schweiz sparen den grössten Teil ihres Vermögens in ihrer Pensionskasse an. Seit einiger Zeit ist es bei spezialisierten Vorsorgeeinrichtungen für Versicherte möglich, bezüglich der Anlagestrategien im überobligatorischen Bereich direkt mitzureden – vorausgesetzt, der Jahreslohn beträgt mindestens CHF 127’980. Die Bezeichnung "1e-Plan" leitet sich vom Artikel 1e in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2) ab.
Für diesen Personenkreis bieten die 1e-Vorsorgepläne eine Reihe von Vorteilen: Das Vorsorgevermögen ist vom restlichen Altersguthaben vollständig getrennt. Da es sich mehrheitlich um Kapitalversicherung handelt (keine Rentenleistungen) muss man bei diesem Modell keine Umverteilungseffekte mehr in Kauf nehmen. Zudem ist der Versicherte frei, seine Anlagestrategie selbst aus bis zu zehn Optionen zu wählen. Natürlich spielen steuerliche Aspekte bei dieser Art der Vorsorge auch eine wichtige Rolle.
Gemäss einer Marktstudie von 2020 setzt sich diese moderne Art der Beruflichen Vorsorge für Besserverdienende immer mehr durch. Bereits haben sich in der Schweiz mehr als 2'200 Unternehmen für dieses Vorsorgemodell entschieden. Die Versichertenbestände der aktuellen Anbieter wachsen im Durchschnitt mit ca. 15% pro Jahr.
Zu den unternehmerischen Tugenden zählt das aktive und lösungsorientierte Angehen von Problemen. Bei der beruflichen Vorsorge bietet sich nun Gelegenheit, zum Wohle der Firma und der Angestellten, Unternehmertum unter Beweis zu stellen.