Lithiumbatterien: Gefahren und versicherungstechnische Auflagen
Eine allgegenwärtige und äusserst leistungsstarke Technologie - durch die hohe Energiedichte entstehen aber auch Gefahren. Wie gehen Sachversicherer damit um?
Herkömmliche Batterien stossen bei Geräten mit hohem Energiebedarf schnell an ihre Grenzen, sind zu gross und zu schwer. Deshalb werden Lithium-Batterien zunehmend in allen Bereichen des alltäglichen Lebens eingesetzt. So finden sie beispielsweise Anwendung in Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräten oder Werkzeugen, und dienen immer mehr auch bei der Mobilität als Energiespeicher für Elektroautos und E-Bikes.
In unserer Gesellschaft findet ein tiefgreifender Systemwechsel hin zu emissionsfreier Mobilität statt. Durch die Förderung von alternativen Antrieben durch Bund, Kantone und Energieunternehmen steigen die Absatzzahlen an und gleichzeitig wächst die Zustimmung in der Gesellschaft. Um eine flächendeckende Infrastruktur sicherzustellen, müssen Ladeeinrichtungen geschaffen werden, die eine nutzerfreundliche Bewegungsfreiheit im Alltag garantieren und kein brandschutztechnisches Risiko darstellen.
Gefahrenpotential
Bei allen Vorteilen birgt diese Batterietechnologie aber auch Gefahren, welche der Bauform, der Energiedichte, aber auch der eingeschränkten Löschbarkeit geschuldet sind: Mechanische Beschädigungen, thermische Belastungen, Überladung, Tiefenentladung oder unsachgemässe Handhabung. Die Problematik von Lithium-Akkus ist, dass sie gleichzeitig Brandlast und Zündquelle sein können. Eine Selbstentzündung eines Akkus, bei welcher hohe Temperaturen von mehr als 800 ºC entstehen können, geschieht meist in Verbindung mit Ladevorgängen und einem hohen Akkustand. Es kann auch Rauch entstehen, der Batterieinhaltsstoffe und Zersetzungsprodukte enthält, die beim Einatmen gesundheitliche Schäden verursachen.
Vorsichtsmassnahmen und Auflagen von Sachversicherern
Das Risiko aus Sicht der Sachversicherung und damit auch deren Empfehlungen und Auflagen unterscheiden sich je nach Betriebsart, Vorkommen und Anwendungsbereich solcher Akkus stark. Unterschieden wird insbesondere die Leistung der Batterien, wobei es Batterien mit geringer Leistung wie z.B. bei einem Laptop oder einem Kleinelektrogerät, solche mit mittlerer Leistung wie z.B. bei einem E-Bike, einem grösseren Gartengerät, oder auch Batterien mit hoher Leistung wie z.B. Elektroautos sowie Batteriespeicher für Photovoltaik, gibt. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs wird der Umgang, die Lagerung und insbesondere der Ladevorgang dieser Geräte unterschieden.
Augenmerk auf Lagerhaltung
Für die Lagerung von Geräten mit Batterien, insbesondere solcher mit mittlerer oder hoher Leistung, können beispielsweise räumlich und allenfalls sogar feuerbeständig abgetrennte Bereiche empfohlen oder verlangt werden. Auch Schutzmassnahmen wie z.B. eine Brandmeldeanlage mit permanenter Überwachung oder eine automatische Löschanlage sind möglich.
Ladezonen mit speziellem Schutz
Beim Ladevorgang z.B. von Staplern, Reinigungsgeräten oder auch von Elektrofahrzeugen werden den Ladeanlagen eine besondere Beachtung geschenkt. Oftmals werden eine Kennzeichnung der Ladestelle, das Freihalten der Umgebung, Mindestabstände, Überstromschutzeinrichtungen, thermografische Überwachung oder eine feuerhemmende Abtrennung von anderen Betriebsbereichen gefordert. Auch automatische Brandmelde- oder Löschanlagen, das Sicherstellen eines leichten Zugangs für die Feuerwehr, Störmeldungen auf eine ständig besetzte Stelle etc. können sinnvolle Massnahmen sein.
Bei der Beschaffung, Lagerung sowie im Umgang mit oder der Bearbeitung von akkubetriebenen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen ist stets der Brandschutz zu berücksichtigen. Auch bei der Installation von Ladeinfrastruktur sollte dieser Aspekt beachtet werden. Bei diesbezüglichen Fragen unterstützt Funk gerne.
Ihr Kontakt
Lukas Peter
Senior Broker Sachversicherungen