Krankentaggeldversicherung – nicht mehr und nicht weniger als Sie wirklich brauchen!

Die häufigsten Gründe für das Fernbleiben bei der Arbeit sind längst nicht mehr Unfälle, sondern Erkrankungen des Bewegungsapparats oder stehen im Zusammenhang mit der Psyche. Die Kosten für die Krankentaggeldversicherung sind entsprechend hoch. Somit macht es in mehrfacher Hinsicht Sinn, dass Sie nicht mehr und nicht weniger versichern als Sie tatsächlich brauchen.

 

Wie sehen die gesetzlichen Bestimmungen aus?

In der Schweiz kennen wir kein generelles gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung (KTG). Das Obligationenrecht sieht jedoch vor, dass der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers bei Krankheit für eine bestimmte Zeit weiterbezahlen muss [OR 324 a]. Wie lange der Lohnanspruch bei Krankheit dauert, hängt von der Anzahl Dienstjahre ab und ist in der «Basler-, Berner- und Zürcher-Skala» geregelt.

Falls im Arbeitsvertrag oder einem branchenspezifischen Gesamtarbeitsvertrag keine anderen – für die Arbeitnehmenden vorteilhafteren – Konditionen ausgehandelt sind, dann kann die o.g. Skala-Deckung zur Anwendung gebracht werden. Dabei haben Arbeitnehmende ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf 100 Prozent des Bruttolohnes, auf welchem weiterhin Sozialversicherungsabzüge vorgenommen werden. Folgerichtig sprechen wir von einer Lohnfortzahlung, nicht von einem Taggeld, aber die jeweilige Regelung der Lohnfortzahlung bildet stets eine der zentralen Grundlagen für eine passende Taggeldversicherung.

Macht eine Krankentaggeldversicherung Sinn?

Diese Frage muss für jedes Unternehmen individuell beantwortet werden. Grundtenor ist jedoch: Ja!

Auch wenn ein Unternehmen die Lohnfortzahlung von erkrankten Mitarbeitenden selbst finanzieren kann, gibt es einige attraktive Aspekte, welche i.d.R. nur mit einer Krankentaggeldversicherung einhergehen:

  • Leistungsdauer von zwei Jahren koordiniert mit BVG/IV verhindert Deckungslücken.
  • Übertrittsrecht in die Einzelversicherung
  • Versicherungsvollmacht für Leistungsfall-Begleitung durch Schadenspezialisten und -inspektoren, Case Management, Vertrauensärzte, Wiedereingliederungskoordination etc.
  • Unterstützung bei IV-Früherfassung durch den Versicherer
  • Rentenanspruch im BVG erst nach 24 Monaten anstelle nach 12 Monaten, was i.d.R. zu günstigeren Risikoprämien in Ihrer Pensionskasse führt.
  • Sozialversicherungs-Beitragsbefreiung von Taggeldleistungen (analog Unfallversicherung nach UVG)
  • Versicherungsrechtliche Schadenminderung- und Mitwirkungspflicht der versicherten Person. Etc.


Wie kann eine Krankentaggeldversicherung ausgestaltet werden?

Der privatrechtliche Versicherungsvertrag (nach VVG) ist heute die üblichste Variante der Krankentaggeldversicherung. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass viele Punkte individuell und bedürfnisgerecht vereinbart werden können. Damit eine Versicherungslösung die «Gleichwertigkeit» im Sinne von OR 324a erfüllt, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  • Taggeldhöhe muss vier Fünftel des Lohns betragen (80 %)
  • Leistungsdauer muss 720 resp. 730 Tage sein
  • Prämienfinanzierung mit max. hälftiger Prämienteilung (der Arbeitgeberanteil darf auch höher sein)
  • Karenztage dürfen max. 2-3 Tage vereinbart werden, in welchen kein Lohn geschuldet ist

Ein Taggeldanspruch erfolgt ab einer Arbeitsunfähigkeit von 25 %. Die Taggeldhöhe von 80 % erfüllt aufgrund der wesentlich längeren Anspruchsdauer – im Gegensatz zur Skaladeckung – die Gleichwertigkeit.

Optimierung der Versicherungslösung

Eine Versicherungslösung ab dem 1. Tag wäre wegen der Risikoüberwälzung auf den Versicherer finanziell nicht attraktiv. Denn ein Versicherer erhebt neben den Taggeldleistungen auch Verwaltungskosten u.a. für die Fallabwicklung oder das Case Management, zudem bildet er Rückstellungen und Reserven. Diese Zusatzkosten von ca. 25-30 % der Taggeldzahlungen verteuern die Lösung stark. Aus diesem Grund wählt ein Unternehmen einen individuell nach Kosten-/Nutzen berechneten Schnittpunkt zwischen Eigentragung und Risikoabwälzung. Diese sogenannte Wartefrist definiert die Zeit, in welcher das Unternehmen die Lohnfortzahlung selbst trägt und wird je nachdem mit 14, 30, 60, 90 oder 180 Tagen gewählt.

Aufgrund der Einfachheit versichern viele Unternehmen die gesamten AHV-pflichtigen Lohnbestandteile in der KTG-Lösung. Es kann aber durchaus Sinn machen, dort genau hinzuschauen und zu spezifizieren, welche Bestandteile man tatsächlich versichert. Sollen z.B. «gelegentlich anfallende» Entgelte wie Dienstalterstgeschenke, Sondervergütungen versichert sein? Will man Boni oder der 13. Monatslohn vollumfänglich oder – in Anlehnung an die Pensionskasse – nur teilweise versichern.

In einem Unternehmen können Mitarbeitende oftmals in unterschiedlichen Gruppen, Einheiten, Betriebszweige o.ä. zugeteilt werden. Diese Unterteilung lässt sich auch in der Taggeldversicherung umsetzen. Dies mit dem Ziel bedarfsgerechte Lösungen punkto Wartefrist, versichertem Lohn etc. zu realisieren.
 

Information an die Mitarbeitenden

Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeitenden adäquat über die gewählte Versicherungslösung informiert werden. Für Unternehmen, welche einem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen sind, wird das dort geregelt. Falls das Unternehmen frei in der Versicherungsausgestaltung ist, sollte die gewählte Lösung im Personal- oder Lohnfortzahlungsreglement festgehalten werden. Insbesondere folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Lohnfortzahlungsanspruch und Auszahlungsvariante (Arbeitgeber / Versicherer)
  • Dauer der Lohnfortzahlung
  • Höhe der Lohnfortzahlung während und nach der Wartefrist
  • Folgen einer Leistungskürzung oder -verweigerung durch den Versicherer
  • Finanzierung
  • Weitere Spezifika der gewählten Versicherungslösung


Begleitung und Beratung durch Funk

Wir von Funk unterstützen Sie bei der Gestaltung der auf Ihr Unternehmen abgestimmten Lösung. Denn wenn man mit 08/15 nicht zufrieden ist, dann gibt es einige relevante Punkte zu beachten, welche wir kennen. Dazu gehören auch Automatisierungslösungen für versicherungstechnische HR-Prozesse oder für Auswertungen, welche dem Risikomanagement dienen.

Ihr Kontakt

Angelo Renfer

Branchenverantwortlicher Personenversicherungen